Die Haftung für Sach- und Personenschäden, welche durch die Nichteinhaltung der Vorschriften der DIN 4754 und der BGR 500 entstehen, liegt beim Unternehmer bzw. seinem Vertreter.
Die DIN 4754 wurde aktuell überarbeitet und regelt, neben der BGR 500, die sicherheitstechnische Ausrüstung sowie die Vorschriften zum sicheren Betrieb von Anlagen mit organischen Wärmeträgermedien.
Weiterlesen: Die DIN 4754 ändert sich - wer haftet im Schadensfall?
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